Stellungnahme Interpellation Kinder aus Gaza

Heuchlerische Interpellation der SVP/FDP zu den verletzten Kindern aus Gaza

An der Kantonsratssitzung vom 23.03.26 wurde die heuchlerische Interpellation der SVP und der Mehrheit der FDP in Kantonsrat verhandelt. Im Namen der SP-Fraktion hat Silvan Graf dazu Stellung bezogen. Die ganze Debatte kann im Livestream aus dem Kantonsratssaal (ab 8:08:50, Stellungnahme der SP ab 8:24:50) nachverfolgt werden. 
Die Stellungnahme im Originaltext:

Geschätzte Damen und Herren

Der Regierungsrat hat soeben die Fragen der Interpellation beantwortet. Für alle, die die entsprechenden Medienmitteilungen des Bundes und der Kantone gelesen, die Berichterstattung verfolgt und eine grundlegende Kenntnis des Asylwesens mitbringen, dürfte diese Antwort wenig Neues gebracht haben. Die Abläufe sind geregelt, die Zuständigkeiten klar, die Kommunikation erfolgte ordentlich.

Besonders deutlich zeigt sich das bei der Kostenfrage, welche die Interpellation prominent aufwirft. Die Antwort ist ernüchternd einfach: Es entstehen keine Mehrkosten. Die Kinder und noch lebenden Begleitpersonen werden im ordentlichen Asylverfahren aufgenommen und unserem Kontingent angerechnet. Hätten wir sie nicht aufgenommen, würden uns andere Asylsuchende zugewiesen – zu denselben Kosten. Die medizinischen Behandlungskosten trägt zudem der Kanton St. Gallen, soweit sie nicht ohnehin von der Krankenkasse übernommen werden. Die Interpellation hat also im Wesentlichen bestätigt, was aufmerksamen Beobachterinnen und Beobachtern bereits bekannt war – und was finanzpolitisch besorgte Kantonsrätinnen und Kantonsräte hätten wissen können.

Ich möchte mich im Namen der SP-Fraktion zur politischen Einordnung äussern.

Die Interpellanten betonen in ihrem Vorstoss, humanitäre Hilfe gehöre zur Tradition der Schweiz und von Appenzell Ausserrhoden. Das stimmt – und genau deshalb ist es so bemerkenswert, dass die SVP kritisiert, wenn unser Kanton diese Tradition konkret lebt und einen winzigen Beitrag dazu leistet.

Zur angeblich sinnvolleren Hilfe vor Ort

Kantonsrat Volger liess sich vorgängig der Interpellation in der APZ folgendermassen verlauten: «Mit dem Geld, das hierzulande für die Kinder ausgegeben wird, hätte in Gaza Hunderten geholfen werden können.»

Das wäre ein legitimes Argument – wenn es nicht unglaublich heuchlerisch wäre.

Es war euer SVP-Nationalrat David Zuberbühler, der in einem vom nationalen Parlament in der Herbstsession 2024 angenommenen Vorstoss forderte, dass die Schweiz per sofort keine Gelder mehr an die UNRWA auszahlt. Die UNRWA war das einzige Hilfswerk, das die Grundversorgung der Bevölkerung im Gazastreifen halbwegs sicherstellen konnte. Dieser Vorstoss hat direkt dazu beigetragen, dass sich die humanitäre Lage im Gazastreifen derart verschlimmert hat.

Wer einerseits die Unterstützung von Hilfswerken vor Ort aktiv untergräbt und andererseits bei einer konkreten Gelegenheit die Aufnahme verletzter Kinder kritisiert – der hat das Recht verwirkt, sich auf humanitäre Tradition zu berufen.

Zur Einordnung: Gemäss UNICEF sind im Gazastreifen mittlerweile mehr als 64'000 Kinder getötet oder schwer verletzt worden. Es gab zum Zeitpunkt der humanitären Aktion zur Evakuierung der 20 verletzten Kinder kein funktionierendes Spital im Gazastreifen mehr. Medizinische Behandlung vor Ort war keine Option.

Angesichts dieser Realität über die Aufnahme von zwei verletzten Kindern ein politisches Drama zu inszenieren – das lässt uns fassungslos zurück.

Zur Urheberschaft dieses Vorstosses
Von der SVP war eine solche Reaktion zu erwarten. Was uns jedoch wirklich erstaunt – und wir mit grossem Befremden zur Kenntnis nehmen – ist, dass die Mehrheit der FDP-Fraktion diesen Vorstoss mitunterzeichnet hat. Die FDP, die sich dem liberalen Erbe und der offenen Gesellschaft verpflichtet sieht, macht gemeinsame Sache mit einem Vorstoss, der die Aufnahme zweier schwerverletzter Kinder zumindest implizit in Frage stellt. Das gibt zu denken.

Zum Vergleich mit Zürich
Die Interpellation erwähnt den Kanton Zürich als Beispiel für einen Kanton, der die Aufnahme abgelehnt hat. Was sie nicht erwähnt: Der Zürcher Kantonsrat debattierte im Anschluss an diese Ankündigung verschiedene Vorstösse zu diesem Thema. Schlussendlich sprach sich eine Mehrheit für zusätzliche 5 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln für humanitäre Hilfe zugunsten von Kindern in Krisen aus. Das entspricht im Kanton Zürich drei Franken pro Einwohner – auf Appenzell Ausserrhoden umgerechnet rund 170'000 Franken.

Wäre den Interpellanten ein solches Vorgehen lieber? Die Frage ist ernst gemeint. Und sie führt zur entscheidenden Gegenfrage: Wo wäre diesen zwei Kindern konkret geholfen worden?

Fazit
Sich auf eine humanitäre Tradition zu berufen und bei einer konkreten, heute möglichen Gelegenheit wegzuschauen – das ist kein Ausdruck von Zurückhaltung. Das ist ein Verrat an dieser Tradition. Unser Regierungsrat hat gehandelt, koordiniert, im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Das verdient Anerkennung – nicht diese unnötige Interpellation.

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