Medienmitteilung der SP AR betreffend Vernehmlassung EG zum KVG

Vernehmlassungsantwort der SP AR zur Änderung im EG zum KVG

Vernehmlassungsantwort der SP AR zur Änderung im EG zum KVG:
Für eine fairere Finanzierung unserer Gesundheitskosten - Unsoziale Kopfprämien abfedern

Die SP Appenzell Ausserrhoden begrüsst die geplante Gesetzesanpassung zur Prämienverbilligung. Sie basiert auf dem indirekten Gegenvorschlag zur SP-Prämien-Entlastungsinitiative und sorgt mit klaren bundesrechtlichen Vorgaben dafür, dass kantonale Sparmassnahmen nicht länger auf Kosten der Schwächsten gehen können – ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Finanzierung unseres Gesundheitssystems.

Denn die unsozialen Kopfprämien treffen Haushalte in bescheidenen Verhältnissen besonders hart. Immer häufiger reicht die heutige Prämienverbilligung nicht mehr aus, um diese Ungerechtigkeit abzufedern. Das System verfehlt zunehmend seinen sozialen Auftrag.

Die SP fordert deshalb, dass künftig mindestens die 30 Prozent der Bevölkerung mit dem geringsten Einkommen Anspruch auf eine Verbilligung haben. Gleichzeitig soll die Anspruchsberechnung automatisiert auf Basis der Steuerveranlagung erfolgen. Das macht den Zugang einfacher, verständlicher, unbürokratischer – und stellt sicher, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Für die SP AR ist klar: Die Prämienverbilligung ist kein Almosen, sondern ein zentrales Instrument sozialer Gerechtigkeit. Sie muss dringend gestärkt werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Co-Präsidium SP AR:

Silvan Graf
Co-Präsident SP AR

silvan.graf@gmx.net
079 796 90 40

Martina Jucker
Co-Präsidentin SP AR

martina.jucker@gmx.ch
079 727 82 76

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