Emotionale Themen wie die Anpassung des Kapitels Energie und ein Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurden heute behandelt. Ersteres war begleitet von einer Demonstration auf dem Obstmarkt.
Eine intensive Debatte eröffnete den heutigen Kantonsratstag mit der Anpassung des Kapitels Energie im Kantonalen Richtplan. Diskutiert wurden die Rahmenbedingungen für künftige Grosswindanlagen – vom demokratischen Prozess über das Konzentrationsprinzip und die Leistungsfähigkeit bis hin zur Mitsprache der Bevölkerung. Im Kern stand der Konflikt zwischen Landschaftsschutz und Energienutzung. Klar ist: Nur eine effiziente erneuerbare Energiequelle kann die Winterstromlücke schliessen. Die Energie- und Klimaziele sind ohne dieses Fundament nicht erreichbar. Der Richtplan ist daher eine unverzichtbare Grundlage für eine sichere, saubere und solidarische Energiezukunft. Er verringert die Abhängigkeit vom Ausland, stärkt die regionale Wertschöpfung, entlastet den Kantonshaushalt und entspricht unserer Vision eines lebenswerten Wohnkantons. Die Förderung klimafreundlicher Energiequellen fand im Rat mehrheitlich Zustimmung.
In der Verkehrspolitik hingegen trat der Klima- und Umweltschutz erneut in den Hintergrund – entgegen unseren Interessen. So wurde die parlamentarische Initiative von Werner Giezendanner, Teufen, und Karin Jung, Herisau, zur unveränderten Aufnahme einer dritten Röhre des Rosenbergtunnels und einer zweiten Röhre des Fäsenstaubtunnels in den nächsten Nationalstrassenausbauschritt mehrheitlich angenommen – obwohl das Vorhaben auf nationaler Ebene bereits abgelehnt wurde. Damit reiht sich AR in die Ostschweizer Kantone SG, TG, SH und AI ein, die das Projekt ebenfalls unterstützen. Auch klimaschutzorientierte Motionen scheiterten: Weder für den Ausbau von E-Ladestationen noch für die Internalisierung externer Kosten sollen Mittel aus der Strassenverkehrssteuer eingesetzt werden.
Beim Bundesgesetz über die Individualbesteuerung stimmte der Rat dem Kantonsreferendum zu. Damit reiht sich AR in die bereits beschlossenen Referenden anderer Kantone ein. Fakt ist: Vor der Eheschliessung wird jede Person individuell besteuert – durch die Ehe aber wechselt das System, und verheiratete Frauen verlieren ihre steuerliche Eigenständigkeit. Damit hat der heutige Entscheid eine überfällige Chance auf mehr Gleichstellung vertan. Viele Frauen werden weiterhin rechtlich und wirtschaftlich in die Identität des Ehemanns eingebunden. Die Reform hätte ein klares Signal gesetzt: Frauen sind keine steuerlichen Anhängsel, sondern eigenständige Personen mit eigener Verantwortung, eigener Lebensrealität und dem Anspruch, auch steuerlich als gleichwertige Individuen anerkannt zu werden. Nun bleibt abzuwarten, ob sich acht Kantone für das Kantonsreferendum finden.