Fehlende Informationen zur Wählbarkeit im Abstimmungsedikt zur Totalrevision der Verfassung
Am 30. November 2025 stimmen die stimmberechtigten Appenzellerinnen und Appenzeller über die neue Kantonsverfassung ab. Zur Auswahl stehen zwei Varianten: eine mit und eine ohne Ausländerstimmrecht. Das offizielle Edikt des Kantons informiert ausführlich über die Hintergründe der Totalrevision – verschweigt jedoch einen zentralen Punkt:
Das sogenannte Ausländerstimmrecht ist kein gleichwertiges politisches Recht.
Gemäss Vorlage B sollen ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, künftig auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen und wählen dürfen. Nicht vorgesehen ist jedoch die Wählbarkeit in kantonale Ämter. Das heisst:
Ausländerinnen und Ausländer dürfen ihre Stimme abgeben – aber sie dürfen nicht selbst für den Kantonsrat, den Regierungsrat oder das nationale Parlament kandidieren. Damit bleibt das politische Mitspracherecht eingeschränkt. Während Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowohl wählen als auch gewählt werden können, bleibt ausländischen Stimmberechtigten der Zugang zu den kantonalen Behörden verschlossen. Auf Gemeindeebene hingegen gilt die volle Gleichstellung – dort dürfen sie auch gewählt werden. Diese Differenz wird im Edikt nicht erklärt, obwohl sie für das Verständnis der Vorlage zentral ist. Viele Stimmberechtigte dürften daher annehmen, Vorlage B führe eine vollständige politische Gleichstellung ein – was faktisch nicht zutrifft. Eine vollständigere Gegenüberstellung der beiden Varianten finden sie unter: Um was gehts? | Ja zum Ausländerstimmrecht AR
Die SP AR fordert, dass der Kanton die Stimmberechtigten vollständig und korrekt informiert. Wer Ja oder Nein sagt, soll wissen, worüber er oder sie tatsächlich entscheidet.
Das eingeschränkte Ausländerstimmrecht gemäss Vorlage B ist ein wichtiger Schritt für Integration, politische Teilhabe und Gerechtigkeit, aber kein gleichwertiges Wahlrecht.
Weitere Auskünfte erteilt:
Silvan Graf
Co-Präsident SP AR
silvan.graf@gmx.net
079 796 90 40