Die neue Verfassung stärkt die Demokratie
Mit einer Mehrheit von 72% sprachen sich die Ausserrhoder Stimmberechtigten am 4. März 2018 für eine Totalrevision der Kantonsverfassung aus.
Damit erhielt der Regierungsrat den Auftrag, die Verfassung aus dem Jahr 1995 zu überprüfen. Der Regierungsrat setzte dafür eine dreissigköpfige Verfassungskommission ein. Während drei Jahren arbeiteten Vertreterinnen und Vertreter aus Bevölkerung, Parteien, Kantonsrat sowie verschiedener Behörden daran, die aktuell geltende Kantonsverfassung, wo nötig, den veränderten Gegebenheiten und dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen. Als Ausdruck der veränderten Gegebenheiten fand beispielsweise der Klimaschutz als öffentliche Aufgabe Eingang in die Verfassung. Andere Neuerungen wie etwa die Ausweitung des Stimmrechts auf weitere Bevölkerungsgruppen, die Präzisierung des Diskriminierungsverbots oder die Verankerung einer Ombudsstelle bilden den gesellschaftlichen Wandel ab. Mit der Beibehaltung der Präambel wiederum wird Bewährtes weitergeführt, jedoch im Wortlaut modernisiert. Entstanden ist nach intensiver Arbeit von Verfassungskommission, Regierung und kantonsrätlicher Kommission ein breit abgestütztes Gemeinschaftswerk, das als Ganzes Respekt und Würdigung verdient.
Die SP-Fraktion erachtet den vorliegenden Verfassungsentwurf als gelungenes und ausgewogenes Gesamtwerk. Er bildet das Appenzell Ausserrhoden der Gegenwart ab und bereitet den Kanton auf die Zukunft vor. Die Fraktion unterstützt die wichtigsten Neuerungen, insbesondere das Stimmrecht für ausländische Staatsangehörige, die seit zehn Jahren in der Schweiz wohnen, sowie die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre. Mit der Beteiligung weiterer Bevölkerungskreise an demokratischen Entscheiden wird die Demokratie gestärkt und weiterentwickelt. Die Einführung des Proporzwahlverfahrens für den Kantonsrat ist für die SP ein längst überfälliger Schritt hin zu einem faireren Wahlsystem, das die tatsächlichen politischen Kräfteverhältnisse abbildet und Minderheiten bessere Wahlchancen verschafft. Für den Fall einer Ablehnung des Proporzwahlverfahrens geht die SP-Fraktion davon aus, dass das Bundesgericht diesmal einer Stimmrechtsbeschwerde stattgeben würde, nachdem die Parteienlandschaft in Ausserrhoden vielfältiger geworden ist.
Die SP-Fraktion möchte die totalrevidierte Verfassung nach der 1. Lesung als Gesamtpaket in die Volksdiskussion geben. Erst nach den Rückmeldungen aus der Bevölkerung wird die SP-Fraktion beurteilen, ob es angezeigt ist, ein Thema aus dem Gesamtwerk herauszulösen und der Stimmbevölkerung als separate Frage vorzulegen. Grundsätzlich geht es für die SP-Fraktion aber vielmehr darum, die Bevölkerung mit Argumenten für die Sache zu gewinnen und sie zu überzeugen, dass in einer Totalrevision von allen Seiten Kompromisse eingegangen werden müssen.
Medienmitteilung der SP-Fraktion vom 13. Februar 2024